Goldbarren von Heimerle + Meule: Tradition seit 1845
Heimerle + Meule zählt zu den traditionsreichsten Namen im deutschen Edelmetallhandel. Bei Tozman & Lenz arbeiten wir für unser Barren-Sortiment mit diesem Hersteller zusammen — hier die wichtigsten Fakten.
Ein Traditionsunternehmen aus Pforzheim
Heimerle + Meule wurde 1845 in Pforzheim als Gold- und Silberscheideanstalt gegründet und gilt als Deutschlands älteste Scheideanstalt. Seit dem 3. Juni 2014 ist das Unternehmen für seine Goldbarren auf der Good-Delivery-Liste der London Bullion Market Association (LBMA) gelistet — ein international anerkannter Qualitätsstandard, der Barren weltweit handelbar macht.
Recyceltes Gold statt Neuabbau
Das für die Barren verwendete Edelmetall stammt zu 100 % aus recyceltem Material — kein neu abgebautes Primärgold. Ergänzend ist das Unternehmen nach den Standards der Conflict-Free Sourcing Initiative (CFSI) zertifiziert, was eine nachvollziehbare, konfliktfreie Lieferkette bestätigt.
Erkennungsmerkmale
Jeder Barren trägt das charakteristische „Schmelzmännchen“-Emblem mit der Jahreszahl 1845 sowie ein Echtheitszertifikat in der Verpackung.
Sortiment
Heimerle + Meule bietet Barren in einer großen Gewichtsspanne — von kleinen Geprägten (unter 1 Gramm) bis zu großen Gussbarren im Kilogramm-Bereich. Kleinere Stückelungen eignen sich für den Einstieg oder als Geschenk, größere für Anleger, die auf ein möglichst geringes Aufgeld pro Gramm Wert legen.
Was Sie zu Barrengrößen wissen sollten
- Kleine Barren (unter 10 g): höheres Aufgeld pro Gramm, dafür maximale Flexibilität
- Mittlere Barren (20–100 g): gute Balance aus Aufgeld und Handelbarkeit
- Große Barren (ab 250 g): niedrigstes Aufgeld, aber weniger flexibel beim Teilverkauf
(Anstelle konkreter Preisbeispiele, die täglich veralten, verweisen wir auf unseren Goldrechner für den aktuellen Grammpreis.)
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- Kaufen Sie bei einem seriösen, nachvollziehbaren Händler
- Achten Sie auf das LBMA-„Good Delivery“-Siegel auf der Verpackung
- Bewahren Sie Barren sicher auf (Tresor oder Bankschließfach)
Steuerliche Einordnung — allgemeiner Hinweis
Anlagegoldbarren sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Gewinne aus dem privaten Verkauf von physischem Gold sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) in der Regel steuerfrei — die genauen Voraussetzungen hängen jedoch vom Einzelfall ab. Dies ist keine Steuerberatung; für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.